Holz behandelt ist Holz, Altholz oder Bauholz mit einer maximalen Kantenlänge von 250cm wie z.B. lackierte Hölzer, Spanplatten, Furnierholz, Verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie Leimholzplatten, Möbel, Innentüren, Dielen, Fußböden, Parkett, Kisten, Möbelteile aus Holz, Profilbretter, Deckenpaneele, Zierbalken, Holzspielzeug und Bauspanplatten
Holz schadstoffbelastet ist Fensterholz, Gartenzäune, Jägerzäune, Fensterholz (ohn e Glas), Türen, Fensterrahmen, Türrahmen, stark lackiertes Holz, Holzzäune, mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Balkongeländer, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz wie z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände sowie auch unbehandeltes Holz + behandeltes Holz
Holz unbehandelt ist unbehandelt Abbruchholz, Bauholz, oder Altholz wie z.B. naturbelassenes Holz, Paletten, Holzkisten
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